Elisabeth Müller – Psychotherapie in Schaffhausen



Kosten

Folgende Kostenträger können angeboten werden

Krankenkasse

Ab dem 1. Juli 2022 werden die Leistungen für die psychologische Psychotherapie durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, sofern eine Anordnung einer Allgemeinmedizinerin, einer Psychiaterin oder einer ärztlichen Fachperson für psychosomatische Medizin vorliegt. Diese Anordnung muss bei einer zur Anordnung berechtigten ärztlichen Fachperson (beispielsweise Hausarzt) eingeholt werden.

Die Anordnung kann für 15 Sitzungen erteilt werden. Für eine Verlängerung der Anordnung ist ein Austausch zwischen der verordnenden Fachperson und mir, als Psychotherapeutin, notwendig.

Vor einer Weiterführung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig. Ob eine Fortführung der Therapie nach 30 Sitzungen notwendig ist wird durch ein Fachärtz:in für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie beurteilt. Es ist deshalb sinnvoll, rechtzeitig, vor Ablauf der 30 Sitzungen, einen Termin bei einem Psychiater:in auszumachen.

Hier können Sie das offizielle Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie herunterladen. Dieses muss vom Arzt:in ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular schicken Sie mir idealerweise schon vor der ersten Sitzung zu, damit die Abrechnung durch die Krankenkasse erfolgen kann.

Die Kosten für die psychologische Psychotherapie werden gemäss aktuellem PsyTarif abgerechnet.

Selbstzahlende

Für eine Psychotherapie ohne ärztlich erfolgte Anordnung müssen die Kosten selber getragen und übernommen werden. Sie können mich für weitere Details gerne anschreiben.

Terminabsage

Im Verhinderungsfall bitte ich Sie, den vereinbarten Termin mindestens 24h im Voraus abzusagen. Bei Nichteinhalten dieser Frist werden Ihnen die Kosten der entfallenen Konsultation in Rechnung gestellt.